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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertreten wir die Interessen unserer Mandanten sowohl im persönlichen, individualvertraglichen als auch kollektivrechtlichen Bereich. In beiden Bereichen vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Wird beispielsweise Ihr Arbeitsvertrag durch Ausspruch einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber beendet, prüfen wir für Sie, welche Rechte Ihnen zustehen und setzen diese für Sie durch. Gleiches gilt auch für Unklarheiten über den Inhalt eines Arbeitsvertrags in Bezug auf beiderseitige Rechte und Pflichten. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts klären wir Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Betriebsrat. Kommt es z.B. zu betrieblichen Umstrukturierungen, unterstützen wir den Betriebsrat bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Interessenausgleich und Sozialplan.