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Zivilrecht

Unsere Kanzlei bearbeitet regelmäßig Mandate aus dem Bereich des Zivilrechts. Es handelt es sich dabei zumeist um die Geltendmachung, Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche, insbesondere von Zahlungsansprüchen. Davon umfasst sind beispielsweise Fälle aus dem Bereich Kauf- und Werkvertragsrecht, auch Streitigkeiten bei Onlinegeschäften, dem privaten und gewerblichen Mietrecht und dem Schadensersatzrecht.

Wir beraten unsere Mandanten außergerichtlich bei der Erstellung zivilrechtlicher Verträge und erarbeiten zielorientiert maßgeschneiderte Lösungen.