Rechtsanwalt Eckhard Wölke

geb. 1965 in Frankfurt a/M

  • trat nach dem Abitur 1982 in den Polizeidienst in Nordrhein-Westfalen ein
  • nach einem schweren Dienstunfall als Beamter beim Polizeipräsidium Köln wurde er in den Ruhestand versetzt
  • Studium der Rechtswissenschaft 1990 bis 1994 an der Universität zu Köln
  •  als Rechtsanwalt tätig seit 1997

Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Beamtenrecht und die Verteidigung/Vertretung von (Polizei-)beamtinnen und Beamten in Straf- und Disziplinarverfahren.

Daneben führt er Verfahren nach Verkehrsunfällen sowie Schmerzensgeldverfahren für (Polizei-)beamte, z.B. nach Widerstand sowie auch Verfahren im Familienrecht.

  • Mitglied im Vorstand des Vereins „Soforthilfe nach gravierenden Unfällen“ e.V. (www.se-v.de).
  • von 1999 bis 2013 nebenamtlicher Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln, Fachbereich Öffentliches Dienstrecht.
  •  Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge bei verschiedenen Behörden der Polizei in NRW und Polizeien anderer Bundesländer, bei der Bundespolizei und beim Zoll zu Themen wie:
  •  Fragen und Problemkreise in Verfahren zur Dienstunfallanerkennung
  •  Verfahren zur Feststellung der Polizeidienst- und allgemeinen Dienstunfähigkeit
  •  Sonderrechtsfahrten / Strafverfahren und Regress von Beamten, z. B. nach Verkehrsunfall
  •  Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht
  •  Zeugen in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
  •  Straf- und Disziplinarverfahren gegen Beamte
  •  Verfahren gegen Beamte nach (tödl.) Schusswaffengebrauch
Eckhard Wölke