Im Erbrecht geht es um die Rechts- und Vermögensnachfolge eines Erblassers auf andere Personen.
Das Erbrecht beinhaltet einerseits, noch zu Lebzeiten Verfügungen über sein Eigentum oder andere veräußerbare Rechte über den eigenen Tod hinaus zu treffen (Testament, letztwillige Verfügung, Erbvertrag). In diesen Bereich fallen z.B. Fragen zur Errichtung und Gestaltung eines Testaments, zur lebzeitigen Schenkung auf den Todesfall, zur Testamentsvollstreckung und zur Besteuerung der Erbschaft durch den Fiskus.
Zum Erbrecht zählen aber auch die Rechte desjenigen, der durch eine Verfügung des Erblassers begünstigt oder benachteiligt wird. Hierzu zählen Fragen der Nachlassverwaltung, der Haftung des Erben für evtl. Nachlassschulden und Vermeidung bzw. Beschränkung dieser Haftung. Auch Fragen des Pflichtteils- und des Pflichtteilsergänzungsrechts, der Ermittlung und richtigen Berechnung dieser Ansprüche sind hier von zentraler Bedeutung.
Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Verwaltung, die Abwicklung und schließlich auch die nicht immer einvernehmlich verlaufende Auseinandersetzung von Nachlässen unter den Miterben. Fehlt es an einer Verfügung von Todes wegen oder ist eine solche möglicherweise unwirksam, z. B. wegen Testierunfähigkeit des Erblassers, so kommt die gesetzlich geregelte Erbfolge zum Zuge. Der Nachlass geht dann auf den Ehegatten und Abkömmlinge, ggf. die nächsten Verwandten über. Es können sich dann plötzlich und unvorbereitet Personen in einer Erbengemeinschaft wiederfinden, die einander wenig oder gar nicht kennen und die oft auch einander gegenüberstehende Interessen verfolgen. Bei der gesetzlich vorgesehen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann das häufig hinderlich sein.
Weitere Tätigkeitsfelder im Bereich des Erbrechts sind
Bei all diesen Fragen und Problemen empfiehlt es sich, rechtzeitig Rat bei einem geschulten Fachmann einzuholen, der Ihnen hilft, die mitunter schwierigen Probleme im Erbrecht zu erkennen und zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen.