Direkt zum InhaltDirekt zur Hauptnavigation

Honorar

Die Vergütung der Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Wenn wir für Sie in gerichtlichen Angelegenheiten tätig werden, berechnen wir unser Honorar regelmäßig auf dieser Grundlage.

Nähere Erläuterungen zum RVG finden Sie Einzelheiten zum RVG.

Für ein erstes Beratungsgespräch mit einer juristischen Bewertung Ihres rechtlichen Problems, verbunden mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen, berechnen wir bei Verbrauchern - abhängig vom zeitlichen Umfang, der rechtlichen Schwierigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit - nicht mehr als EUR 190,00 (jeweils zzgl. ges. MwSt).

Im Rahmen einer darüber hinaus gehenden, lediglich außergerichtlich-beratenden Tätigkeit treffen wir mit Ihnen vorab eine Vergütungsvereinbarung, entweder pauschal oder auf Basis eines vorher festgelegten Stundensatzes.

Es besteht aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, anstelle der gesetzlichen Regelungen eine individuelle, maßgeschneiderte Vergütungsvereinbarung zu treffen. Sprechen Sie uns an.