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Tätigkeitsfelder

Wir sind ausgewiesene Spezialisten auf den Gebieten Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtsschutz sowie Beamten- und Dienstrecht.
Aber auch in anderen Rechtsgebieten sind wir für unsere Mandanten tätig. Hier stellen wir die verschiedenen Tätigkeitsfelder einzeln vor.

Arbeitsrecht

Der Bereich Arbeitsrecht setzt sich aus dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht zusammen. Geht es um Ihre Interessen als Arbeitnehmer, sei es im Zusammenhang mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder einer Kündigung, setzen wir diese konsequent und zielorientiert für Sie durch. Lohnansprüche, Versetzung, Abmahnung oder Arbeitszeugnis - unsere Expertise und langjährige Erfahrung hilft Ihnen bei der Sicherung Ihrer Ansprüche. Dabei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts klären wir Rechte und Pflichten im Umgang mit dem Betriebsrat, insbesondere Mitbestimmungsrechte.

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Erbrecht

Im Erbrecht geht es um die Gestaltung, Umsetzung und Folgen der Vermögensnachfolge eines Menschen. Die zu Lebzeiten getroffenen Entscheidungen über die Weitergabe von Eigentum oder anderen Rechten nach dem Tod haben wichtige Auswirkungen. Die Inhalte eines Testaments oder eines Erbvertrags müssen klar und eindeutig festgelegt werden. Wir beraten Sie bei der Errichtung und Gestaltung jeweiliger Dokumente. Nach einem Erbfall unterstützen wir unsere Mandanten bei der Sicherung des Nachlasses, der Abwehr und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche und helfen bei der Ermittlung und Durchsetzung von berechtigten bzw. bei der Abwehr von unberechtigten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

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Beamten- und Dienstrecht

Im Bereich des Beamtenrechts unterstützt Sie Rechtsanwalt Wölke nach vorheriger Absprache bundesweit. Verfahren in diesem Bereich haben beispielsweise die Anerkennung eines Unfallsgeschehens als Dienstunfall i. S. d. § 31 BeamtVG zum Gegenstand. Ebenfalls Gegenstand von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten sind Ansprüche der Beamtinnen und Beamten gegen ihren Dienstherrn. Diese Ansprüche beziehen sich auf Unfallausgleich oder Unfallruhegehalt aus den Vorschriften des BeamtVG im Rahmen des Beamtenrechts. Einen weiteren Teil des Beamtenrechts stellt das Disziplinarrecht dar.

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Medienrecht

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden rechtliche Grundlagen der Medien und speziell Medienschaffenden. In diesem Bereich verfügen wir nicht nur über Kenntnisse zu speziellen gesetzlichen Regelungen. Auch unsere Erfahrungen zu sämtlichen Gegebenheiten in diesem Sektor erweisen sich regelmäßig zum Vorteil für unsere Mandanten. Im Bereich Medien unterstützen wir Sie zu Fragestellungen und bei Auseinandersetzungen zum Urheberrecht oder Verlagsrecht. Auch die neuen Medien - wie das Internet - sind Gegenstand dieses Rechtsbereichs.

Im Bereich des Medienrechts kommt es regelmäßig zur Kollision verschiedener Interessengruppen. Der Bereich der Informationsbeschaffung stellt hier beispielsweise ein hohes Konfliktpotential dar. Einen weiteren Gegenstand des Medienrechts bilden Rechte in den Medien. Dazu zählen das Vertragsrecht, das Urheberrecht oder geltende Pressegesetze. Rechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen, gelten zudem für Beschäftigte in den Medien.

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Strafverteidigung

Im Bereich der Strafverteidigung sind wir einerseits in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte tätig. Hierbei handelt es sich um eine große Spanne an strafrechtlichen Vorwürfen. Diese beziehen sich beispielsweise auf Körperverletzung im Amt, Nötigung und Freiheitsberaubung im Amt. Andererseits vertreten unsere Anwälte Beamtinnen und Beamte bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Im Berufungsverfahren am Oberverwaltungsgericht, bei welchem eine anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben ist, werden wir ebenfalls tätig.

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Allgemeines Zivilrecht

Mandate aus dem Bereich des Zivilrechts bearbeiten wir als Anwaltskanzlei regelmäßig. Dabei geht es in den meisten Fällen um die Geltendmachung, die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen. Diese können vertraglicher oder gesetzlicher Natur sein. Grundlage hierfür sind zumeist die Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und beraten Sie, wie Sie diese schnell und kosteneffizient umsetzen können. Auch bei der Erstellung zivilrechtlicher Verträge beraten wir Sie gerne und bieten Ihnen passgenaue Lösungen.

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Familienrecht

Im Rahmen des Familienrechts beraten und vertreten unsere Anwälte Sie beispielsweise in Scheidungsverfahren sowie in daran anschließenden Fragen. Dazu gehören Fragestellungen zum Versorgungsausgleich, dem Kindes- oder Ehegattenunterhalt. Das Erbrecht stellt einen mit dem Familienrecht verwandten Rechtsbereich dar.

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